Bildung Beratung Bethel
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Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V.

www.ebwwest.de

TÜV Süd

www.tuvsud.com

Gütesiegelverbund Weiterbildung

Wir sind zertifiziert!

Bildung & Beratung Bethel nimmt seinen Auftrag als kunden- und qualitätsorientierte Bildungseinrichtung ernst. Daher sind unsere Angebote seit 2005 nach der DIN EN ISO 9001:2015 und dem Gütesiegelverbund Weiterbildung zertifiziert.

Im Mittelpunkt unserer Qualitätsmanagementsysteme stehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Seminare. Dafür bilden wir den gesamten Prozess der Bildungsplanung ab – vom ersten Kontakt bis zum erfolgreich abgeschlossenen Seminar. Anregungen, Lob und Kritik werden in einem Verbesserungsprozess aufgegriffen und kommen so zukünftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.

Durch regelmäßige interne und externe Audits entwickeln wir die Qualität unserer Angebote und Betreuung kontinuierlich weiter und passen sie aktuellen Gegebenheiten an. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden passgenaue und fachlich korrekte Bildungsmaßnahmen erhalten.

Überzeugen Sie sich von unserer Qualität!

Wir arbeiten zusammen

Ko­ope­ra­tions­part­ner




Autea
Evangelische Bildungsstätte
EX-IN OWL
famoses
Moses-Trainerseminar
https://www.bethel-regional.de/angebote-details/ibf-epilepsie-schulung-fuer-mitarbeitende.html
IBF-Epilepsie-Schulung
Fachverband Neurophysiologisch Technischer Assistenten e.V.
Projekt Lebenslust
Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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