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Gewaltschutz - Fortbildungen


Alle Menschen, einschließlich derer mit Behinderungen, haben das Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Deutschland ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Gewalt gegen behinderte Menschen zu verhindern. Das beinhaltet den Schutz ihrer Freiheit und Unversehrtheit (Artikel 14, 16 und 17 UN-BRK).
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen individuelle Gewaltschutz- und Interventionskonzepte entwickeln, um Gewalt zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren. 
Bildung & Beratung Bethel hat dazu ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, um Sie bestmöglich dabei zu unterstützen.


Angebote Gewaltschutz

Hier gelangen Sie zu dem Fortbildungsangebot "Gewaltschutz" von Bildung & Beratung Bethel.

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Stiftung Nazareth
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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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