Bildung Beratung Bethel
Warenkorb

 

 

 

Digitale Chancen nutzen: KI in der Epilepsiebehandlung - interdisziplinär, praxisnah

9. Fachtagung Epilepsie Online


Donnerstag, 12.11.2026

Anmeldung in Kürze möglich

KI in der Epilepsie­behand­lung – interdisziplinär, praxisnah

Digitale Chancen nutzen

Digitale Entwicklungen verändern zunehmend, wie wir Informationen aufbereiten, Risiken einschätzen und Beratungsprozesse unterstützen. Bei unserer Fachtagung werfen wir einen Blick auf diese Entwicklungen und diskutieren Chancen sowie Herausforderungen für die Beratung und Betreuung von Menschen mit Epilepsie.

Die praxisnahe Online-Veranstaltung „Digitale Chancen nutzen: KI in der Epilepsiebehandlung – interdisziplinär, praxisnah“ richtet sich an Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen (Pflege, Sozialarbeit, EEG, Psychologie, Therapie, Wohn- und Betreuungsangebote sowie Ärztinnen und Ärzten). Sie bietet inspirierende Einblicke in aktuelle technologische Entwicklungen wie Telemedizin, Online-Beratung, EEG-Analysen und Wearables.

Neben innovativen Ansätzen legen wir Wert auf den menschlichen Faktor, emotionale Aspekte und konkrete Handlungskompetenzen für die Praxis.
Seien Sie dabei und gestalten Sie die Zukunft der Epilepsie-Betreuung aktiv mit.
 

Programm

folgt in Kürze

Organisatorisches ­9. Fachtagung Epilepsie am 12.11.2026

Tagungsgebühr: folgt in Kürze

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns per Mail einen Link. Wählen Sie Workshops aus, an denen Sie in der Phase 1 und Phase 2 teilnehmen möchten.
 
Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2026 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Button Kursletter