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Finanzierung und Förderung

Allgemeine Informationen

Wer für den Job lernt, kann finanziell unterstützt werden. Die Förderprogramme sind vielfältig. Der neu aufgelegte, kostenlose Leitfaden der Stiftung Warentest „Weiterbildung finanzieren“ hilft auf rund 12 Seiten, einen Überblick zu einzelnen Förderinstrumenten zu bekommen.

Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ der Stiftung Warentest steht als PDF auf der Website der Stiftung Warentest
www.test.de/weiterbildung/finanzieren
 

Weiterbildungsberatung NRW
INFO-Telefon zur berufliche Weiterbildung: 0211-8371929 
Mo - Fr, 8 - 18.00 Uhr
 

Der Bildungsscheck NRW

Um berufliche Weiterbildung für mehr Menschen in NRW attraktiv zu machen, bietet die Landesregierung mit dem Bildungsscheck NRW finanzielle Unterstützung an. Gefördert werden Personen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten.

Seit dem 01.03.2019 gelten die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:

Zielgruppen des Bildungsschecks im individuellen Zugang sind
♦ Beschäftigte
♦ Beschäftigte in Elternzeit
♦ Berufsrückkehrende
Weitere Konditionen
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Wo bekomme ich den Bildungsscheck?
Ausgabe: Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.

Unter www.bildungsscheck.nrw.de
erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.

Sie erhalten den Bildungsscheck bei einer der Beratungsstellen in Ihrer Region. Adressen finden Sie hier  im Internet. Für den Erwerb eines Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung Pflicht. Möchten Sie an einem unserer Bildungsangebote teilnehmen, ist es wichtig, dass Sie bei der Beratung ausdrücklich auf dieses Angebot hinweisen und die Bildung & Beratung Bethel auf dem Bildungsscheck vermerkt wird.
Die Anmeldung zum Seminar (der Vertrag) wird erst rechtswirksam, wenn der Bildung & Beratung Bethel (dem Weiterbildungsanbieter) ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde.

Ein Bildungsscheck muss innerhalb von drei Monaten bei uns eingelöst werden.
Die Kursbuchung darf – anders als bisher – bereits vor dem Beratungsgespräch erfolgt sein, der Kurs selbst darf jedoch noch nicht begonnen haben.

   Informationen
  » Kontakt
  » Anmeldung
  » Hygienekonzept

amHerzen.de
  Die Hörmann Gruppe
amHerzen.de unterstützt finanziell
Teilnehmerinnen
und Teilnehmer der

Weiterbildung "Epilepsie
Fachassistenz/Fachberatung".
Stellen Sie Ihre Anfrage an
hedwig.sudbrock@bethel.de 


Stiftung Michael
  Eine finanzielle Teilförderung durch ein Stipendium der Stiftung Michael ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Stiftung Michael
Tel. 0228/94554540


Fortbildungspunkte

Für beruflich Pflegende sind Angebote mit zu erzielenden Punkten der "Registrierung für beruflich Pflegende" ausgewiesen.

 

Weitere Informationen unter www.regbp.de


Nützliche Links
Kontakt

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     Wir sind nach QM-System gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert

 

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Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

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