Allgemeine Informationen
Wer für den Job lernt, kann finanziell unterstützt werden. Die Förderprogramme sind vielfältig. Der neu aufgelegte, kostenlose Leitfaden der Stiftung Warentest „Weiterbildung finanzieren“ hilft auf rund 12 Seiten, einen Überblick zu einzelnen Förderinstrumenten zu bekommen.
Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ der Stiftung Warentest steht als PDF auf der Website der Stiftung Warentest
www.test.de/weiterbildung/finanzieren
Weiterbildungsberatung NRW
INFO-Telefon zur berufliche Weiterbildung: 0211-8371929
Mo - Fr, 8 - 18.00 Uhr
Der Bildungsscheck NRW
Um berufliche Weiterbildung für mehr Menschen in NRW attraktiv zu machen, bietet die Landesregierung mit dem Bildungsscheck NRW finanzielle Unterstützung an. Gefördert werden Personen, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten.
Seit dem 01.03.2019 gelten die folgenden Konditionen für die Beantragung eines Bildungsschecks NRW:
Zielgruppen des Bildungsschecks im individuellen Zugang sind
♦ Beschäftigte
♦ Beschäftigte in Elternzeit
♦ Berufsrückkehrende
Weitere Konditionen
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000,- EUR betragen.
Betriebsgröße: Der Arbeitgeber darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
Branche: Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
Anzahl: Je Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Wo bekomme ich den Bildungsscheck?
Ausgabe: Der Bildungsscheck NRW wird ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Wir empfehlen, dass Sie zunächst telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Bitte beachten Sie: Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Unter www.bildungsscheck.nrw.de
erhalten Sie weitere Informationen zum Förderprogramm.
Sie erhalten den Bildungsscheck bei einer der Beratungsstellen in Ihrer Region. Adressen finden Sie hier im Internet. Für den Erwerb eines Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung Pflicht. Möchten Sie an einem unserer Bildungsangebote teilnehmen, ist es wichtig, dass Sie bei der Beratung ausdrücklich auf dieses Angebot hinweisen und die Bildung & Beratung Bethel auf dem Bildungsscheck vermerkt wird.
Die Anmeldung zum Seminar (der Vertrag) wird erst rechtswirksam, wenn der Bildung & Beratung Bethel (dem Weiterbildungsanbieter) ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde.
Ein Bildungsscheck muss innerhalb von drei Monaten bei uns eingelöst werden.
Die Kursbuchung darf – anders als bisher – bereits vor dem Beratungsgespräch erfolgt sein, der Kurs selbst darf jedoch noch nicht begonnen haben.