Auszubildende professionell anleiten und begleiten
Die Begleitung von Auszubildenden in der eigenen Abteilung gehört für viele Mitarbeitende zu den täglichen Aufgaben, und dies ohne selbst eine entsprechende Qualifizierung für die Anleitung von Auszubildenden, wie z.B. ADA oder AEVO absolviert zu haben. Doch wie leitet man Auszubildende professionell an? Und was muss man im Gegensatz zur Einarbeitung neuer Kollegen/-innen beachten?
Anders als neu eingestellte Mitarbeitende mit Berufserfahrung lernen Auszubildende die Aufgaben in Ihrer Abteilung anders, denn sie lernen alles ganz neu.
In diesem Seminar lernen Sie die Strukturen der Ausbildung kennen und Ihre Rolle im Anleitungsprozess. Sie lernen die gängigen Methoden zur Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten kennen und bekommen die Möglichkeit, diese im Seminar auszuprobieren. Zudem betrachten wir im Seminar lernförderliche Bedingungen, wie Sie Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln können und wie sich die Kommunikation mit den Auszubildenden auf die Ausbildung und den Lernprozess auswirkt.
Nach Abschluss dieses Seminars
verfügen Sie über erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Ausbildungsprozess
wissen Sie um lernförderliche Bedingungen und wie Sie diese schaffen können
können Sie passende Lern- und Arbeitsaufgaben für Ihre Auszubildenden entwickeln
sind Sie in der Lage, die Handlungsfähigkeit Ihrer Auszubildenden zu fördern und damit aktiv zur Weiterentwicklung derer beizutragen
kennen Sie wesentliche Ausbildungsmethoden und können diese gezielt einsetzen
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte in den Fachabteilungen, die selbst nicht die Ausbildereignungsprüfung (AdA) oder nach AEVO absolviert haben und häufig selbst Auszubildende anleiten und betreuen.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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