Praktische Umsetzung des Rechts auf Rehabilitation und Teilhabe
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat das von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Recht auf selbstbestimmte Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung sozialrechtlich festgelegt. Die leistungsberechtigten Personen haben einen Anspruch auf bedarfsdeckende Leistungen auf Grundlage individueller Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. Wie dieser Anspruch praktisch umgesetzt werden kann und welche Herausforderungen auf Leitungskräfte zukommt, wird in dem Seminar erarbeitet. Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Vorgaben, können diese in Konzepte umsetzen und ihren Teams vermitteln.
Dozent:
Dr. Michael Konrad: 30 Jahre Leitungsfunktion im Bereich betreuter Wohnformen (für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung) und im Gemeindepsychiatrischen Verbund, Referenten-Tätigkeit beim Sozialministerium Baden-Württemberg für die Umsetzung des BTHG
Nr. FB-22-151
Termin: 09.-10.06.2022 jeweils von 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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