Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht bei der Darstellung des Arbeitsergebnisses. Die Höhe der Steigerungsbeträge der Beschäftigten hängen von diesem Arbeitsergebnis ab.
Deshalb ist es wichtig dieses Arbeitsergebnis besser zu verstehen und die richtigen Fragen zu stellen.
Das Seminar findet als Video-Konferenz statt.
Hinweis:
Mit der Einladung erhalten Sie Informationen, einen Link und Zugangscode zur Video-Konferenz sowie eine Anleitung für "Webex Meetings".
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 25.02.2015 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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