Mit dem BTHG ergibt sich ein Paradigmenwechsel und ein grundlegend verändertes Verständnis des Behinderungsbegriffes, das sich am bio-psycho-sozialen Modell funktionaler Gesundheit der WHO orientiert. Die funktionellen Beeinträchtigungen eines Menschen führen in Wechselwirkungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren zu Behinderungen. Das Klassifikationssystem ICF bildet die Grundlage, um das Verständnis von Behinderung und den individuellen Hilfebedarf zu erfassen. Der BEI_NRW ist als Instrument für NRW vorgesehen und wird stufenweise eingeführt. In dieser Qualifizierung werden Mitarbeitende, die mit dem BEI arbeiten (arbeiten werden) mit den Grundaussagen des BTHG zum neuen Behinderungsbegriff, dem bio-psycho-sozialen Modell und der ICF vertraut gemacht. Sie lernen das Bedarfsermittlungsinstrument kennen und werden mit der Anwendung vertraut gemacht, dies geschieht anhand eines Fallbeispiels.
Die Teilnehmer/-Innen
sind vertraut mit den sozialrechtlichen Hintergründen für ICF-basierte Hilfe- und Unterstützungsplanung
haben den Aufbau und die Inhalte der ICF verstanden
entwickeln bzgl. der ICF-Anwendung (bio-psycho-sozialen Modell) Ideen für den Alltag der Klientinnen und Klienten.
Kennen den Basisbogen und den Gesprächsleitfaden in Aufbau und Struktur
Haben sich mit dem BEI vertraut gemacht und Fragestellungen der Praxis diskutiert
Haben anhand von Praxisbeispielen geübt fachliche Stellungnahmen ICF basiert zu formulieren
Kennen die Bedeutung der qualifizierten Assistenz
Hinweis:
Mit der Einladung erhalten Sie Informationen, einen Link und Zugangscode zum Online-Seminar sowie eine Anleitung für "Webex Meetings".
Nr. PT-21-208.2
Termin: 02.09.-03.09.2021 09:00-16:00 Uhr Start: ab 08:50 Uhr digitaler Zugang kleine Pausen im Tagesverlauf 12:30-13:45 Mittagspause
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 25.02.2015 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen. Weitere Informationen.