Mit dieser Qualifikation erweitern Sie Ihre berufliche Handlungsfähigkeit, nach einem personenzentrierten Ansatz Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen durchzuführen und ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Hierzu vermitteln wir Ihnen Kenntnisse zu unterschiedlichen Behinderungsbildern sowie damit verbundenen Verhaltensweisen, um diese im Alltag richtig einschätzen und angemessen handeln zu können. Sie lernen Methoden der Kommunikation beruflicher Teilhabeplanung und Arbeitsanleitung kennen und anzuwenden. Sie vertiefen den personenzentrierten Ansatz und erlernen Methoden und Konzepte, mit denen Sie individuell, entlang des Wunsch- und Wahlrechts der Klienten/-innen und gemäß der Vorgabe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), gemeinsam Ihre berufliche Entwicklung planen und umsetzen.
Sie wissen um die rechtlichen Grundlagen Ihres Handelns und der von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und anderen Anbietern. Ihre Handlungssicherheit erhöht sich durch die Auseinandersetzung mit Themen, welche die Klienten/-innen am Arbeitsplatz und in ihrem persönlichen Umfeld beeinflussen und Sie verfügen über ein reflektiertes Selbstverständnis Ihrer Rolle als Assistenz der Klienten/-innen.
Zielgruppe dieser Qualifikation:
Mitarbeitende in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder bei anderen Leistungsanbietern (gem. § 60 SGB IX), die im Bereich der beruflichen Bildung, in Arbeitsbereichen oder in der Förderung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind.
Sie erwerben Wissen und Kompetenzen zu:
- personenzentrierter Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Behinderungs- und Krankheitsbildern sowie spezifischen Verhaltensweisen
- Methoden der Förderplanung und Arbeitsanleitung
- Planung und Begleitung eines individuellen Rehabilitationsverlaufs
- der Berufs- und Persönlichkeitsförderung der Klienten/-innen
- Kommunikations- und Beratungsansätzen
- Gesundheits- und Selbstmanagement
- Deeskalations- und Konfliktmanagement
- inhaltlicher und rechtlicher Zielsetzung und Grundlagen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Projekt- und Qualitätsmanagement
- der Arbeit mit digitalen Medien und Assistenzsystemen für Menschen mit Behinderung
- unterschiedlichen Konzepten der beruflichen Teilhabe über Exkursionen
- Präsentations- und Moderationstechniken
Zeitlicher Ablauf der Qualifikation und Abschlussprüfung:
Wir bieten Ihnen eine praxisorientierte Weiterbildung, die bundesweite Rechtsgrundlagen erfüllt.
Die Qualifikation findet in einem Zeitraum über zwei Jahre in 14 Präsenzwochen (außerhalb der Schulferien NRW) von montags bis freitags im Tagungszentrum Haus Nazareth in Bielefeld Bethel statt (Termine s. unten). Zusätzlich erfolgen an 4 einzelnen Tagen themenbezogene, selbstorganisierte Treffen in Intervisionsgruppen.
Innerhalb des ersten Jahres führen die Teilnehmenden ein Praktikum vom Umfang einer Woche bei einer anderen, selbstgewählten Einrichtung durch. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb des zweiten Jahres ein weiteres Praktikum durchzuführen.
Während der Präsenzwochen finden Exkursionen in die Einrichtungen der Teilnehmer/-innen statt. Diese sind auch in der eigenen Arbeitsstelle als Gastgeber/-in durchzuführen und mit den Vorgesetzten abzustimmen.
Es erfolgt eine umfassende Vorbereitung auf die Abschlussprüfung:
- Im ersten Jahr führen die Teilnehmenden als Übung und Vorbereitung auf das Abschussprojekt eine praxisbezogene, personenzentrierte Teilhabeplanung mit einem/r Klienten/-in innerhalb ihrer Einrichtung durch. Für diese erhalten die Teilnehmenden eine unbenotete Rückmeldung der Kursleitung.
- Als Prüfungsvorbereitung werden in jeder Kurswoche Wiederholungsfragen bearbeitet und gemeinsam mit der Kursleitung ausgewertet und besprochen.
- Es wird eine unbenotete Übungsklausur bearbeitet.
- Es werden Präsentations- und Moderationstechniken für die Projektpräsentation erlernt.
- Ein Zugriff auf alle Materialien und Kursinhalte sowie der Austausch unter den Kursteilnehmenden ist jederzeit über die Lernplattform Moodle möglich.
Für die Verschriftlichung der personenorientierten Teilhabeplanung sollen den Teilnehmern/-innen, nach Absprache mit den Dienstvorgesetzten, ebenfalls Arbeitstage zur Verfügung gestellt werden.
Für die Teilnahme an den Präsenzterminen und den Treffen der Intervisionsgruppen sind die Teilnehmer/-innen von ihren Einrichtungen freizustellen.
Als ergänzendes Arbeitsmittel wird die Online-Lernplattform Moodle verwendet.
Die Abschlussprüfung zur gFAB gliedert sich in drei Teile:
- Durchführung eines praxisbezogenen, personenorientierten Projekts mit einem oder mehreren Klienten/-innen der eigenen Einrichtung über einen Zeitraum von 3 Monaten einschließlich der Erstellung einer schriftlichen und benoteten Projektarbeit. Zur Durchführung dieses Projekts stehen den Teilnehmern/-innen insgesamt 7 Arbeitstage zur Verfügung, für die Verschriftlichung 2 Arbeitstage.
- Teilnahme an einer schriftlichen und benoteten Aufsichtsprüfung (Klausur) im Umfang von 240 Minuten mit einem Umfang von Prüfungsfragen zu einzelnen Modulen der Qualifikation über einem Zeitraum von 240 Minuten
- Präsentation des personenorientierten Projekts vor einem Prüfungsausschuss unter Durchführung des Instituts Bildung & Beratung Bethel und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) mit anschließendem Fachgespräch. Dieser Prüfungsteil umfasst insgesamt 45 Minuten und wird ebenfalls separat benotet.
Die Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist erfolgreich abgeschlossen mit Bestehen aller drei Einzelprüfungen.
Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie zudem die Ausbildereignung nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes und eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß §2 Absatz 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung.
Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Qualifikation:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und einer sich anschließenden mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufspraxis
oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich anschließende mindestens zweijährige, einschlägige Berufspraxis
oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis mit einer mindestens sechsmonatigen Berufspraxis in Aufgabenbereichen mit wesentlichen Bezügen zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung
Darüber hinausgehende Zulassungen unterliegen einer Einzelfallprüfung.
Grundsätzlich ist für die Teilnahme an der Qualifikation zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ein bestehendes Arbeitsverhältnis innerhalb einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder bei einem anderen Anbieter notwendig, da andernfalls kein regelmäßiger Zugang zum Personenkreis von Menschen mit Behinderung im Kontext Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet ist. Dieses ist etwa für die Durchführung des praxisbezogenen Projekts zwingend notwendig.
Termine:
Kurswoche 01: 04.09.-08.09.2023
Kurswoche 02: 23.10.-27.10.2023
Kurswoche 03: 27.11.-01.12.2023
Kurswoche 04: 29.01.-02.02.2024
Kurswoche 05: 18.03.-22.03.2024
Kurswoche 06: 24.06.-28.06.2024
Kurswoche 07: 26.08.-30.08.2024
Kurswoche 08: 23.09.-27.09.2024
Kurswoche 09: 21.10.-25.10.2024
Kurswoche 10: 18.11.-22.11.2024
Kurswoche 11: 20.01.-24.01.2025
Kurswoche 12: 24.02.-28.02.2025
Kurswoche 13: 31.03-04.04.2025
Kurswoche 14: 12.05.-16.05.2025
Bewerbung bis zum 28.02.2023
Bitte senden Sie uns eine formlose Bewerbung ohne Mappe bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf und einem Nachweis (in Kopie) über die Erfüllung der Zulassungsqualifikation (siehe oben).
Schicken Sie die Bewerbung bis zum 20.02.2023 an:
Bildung & Beratung Bethel
z.Hd. Patricia Essmann
Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
oder als pdf per Mail an patricia.essmann@bethel.de.
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