Mit dem Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Bedeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fachausbildung in der Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf deutlich. Sie sind in der Alltagsbegleitung unverzichtbar.
Die einfache Assistenz beschreibt Tätigkeiten, die vollständig oder teilweise übernommen werden, da Menschen sie wegen ihrer Behinderung nicht selbst oder nicht allein ausführen können. Diese Leistungen werden von Nicht-Fachkräften übernommen. Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf einen selbstbestimmteren Alltag zu ermöglichen.
Welche Grundeinstellung wird bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erbringung von einfachen Assistenzleistungen vorausgesetzt und was konkret bedeutet das in der praktischen Umsetzung?
Mit theoretischen Grundlagen und der Übertragung auf praktische Beispiele aus ihrem Alltag erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam die grundlegenden Haltungsaspekte.
Die Teilnehmenden
- haben sich mit den veränderten Anforderungen durch das BTHG auseinandergesetzt
- kennen Grundlagen der personenzentrierten und ressourcenorientierten Erbringung von einfachen Assistenzleistungen
- können die erlernten Aspekte zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Alltagsgestaltung umsetzen
- haben das Erlernte im Alltag erprobt und in der Fortbildungsgruppe reflektiert, Fragen geklärt und das Thema vertieft
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