Zur Startseite - Home

Durch einfache Assistenz einen selbstbestimmten Alltag ermöglichen


Eine Fortbildung für Nicht-Fachkräfte in der Eingliederungshilfe

Mit dem Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Bedeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Fachausbildung in der Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf deutlich. Sie sind in der Alltagsbegleitung unverzichtbar.

Die einfache Assistenz beschreibt Tätigkeiten, die vollständig oder teilweise übernommen werden, da Menschen sie wegen ihrer Behinderung nicht selbst oder nicht allein ausführen können. Diese Leistungen werden von Nicht-Fachkräften übernommen. Ziel ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf einen selbstbestimmteren Alltag zu ermöglichen.

Welche Grundeinstellung wird bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erbringung von einfachen Assistenzleistungen vorausgesetzt und was konkret bedeutet das in der praktischen Umsetzung?

Mit theoretischen Grundlagen und der Übertragung auf praktische Beispiele aus ihrem Alltag erarbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam die grundlegenden Haltungsaspekte.

Die Teilnehmenden

  • haben sich mit den veränderten Anforderungen durch das BTHG auseinandergesetzt
  • kennen Grundlagen der personenzentrierten und ressourcenorientierten Erbringung von einfachen Assistenzleistungen 
  • können die erlernten Aspekte zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Alltagsgestaltung umsetzen
  • haben das Erlernte im Alltag erprobt und in der Fortbildungsgruppe reflektiert, Fragen geklärt und das Thema vertieft

 

 

Zur Anmeldung
Kapitelbild

Nr. PT-23-039 

Zur Anmeldung

Termin:
auf Anfrage
für Teams und Gruppen

Dozenten/Innen:
Meike Ude, Dipl. Sozialpädagogin und Inklusionsberaterin/-managerin

Teilnahmebeitrag:
auf Anfrage


Inhouse-Fortbildungen  BTHG_Seminare 

Nützliche Links
Kontakt

Geprüfte Qualität:
  Wir sind nach QM-System gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert

 

Informationen
Impressum
Datenschutz
Tipps zum Datenschutz
Barrierefreiheit

Service
Sitemap


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

Diese Webseite verwendet nur die technisch notwendigen Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen. Weitere Informationen.

OK

 

© 2023 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel