– Partizipation und Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
In diesem Seminar stehen an zwei aufeinander aufbauenden Kurstagen die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt. Dabei liegt der Fokus auf der Frage: Wie kann es gelingen, den individuellen Wunsch und Willen zu berücksichtigen, wenn eine eindeutige verbale Kommunikation darüber nicht oder nur eingeschränkt möglich ist?
Partizipation und Teilhabe als Ergebnis einer fundierten und evaluierten Maßnahmenplanung fordern tägliches Gespür für Ihr Gegenüber, für relevante Bedarfe sowie Unterstützungsangebote und deren Auswirkungen. Machen Sie sich im kollegialen Austausch und unter fachlicher Anleitung auf die Suche nach weiteren Ansätzen für die Gestaltung von Teilhabemöglichkeiten – mit allen Sinnen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der Eingliederungshilfe.
Die Teilnehmenden
kennen die Grundlagen zu den Themenbereichen Empowerment und Teilhabe
setzen sich mit Bedürfnissen, Wünschen und Ressourcen von Menschen mit hohen oder komplexen Unterstützungsbedarfen auseinander und lernen ergänzende Kommunikationswege kennen
erarbeiten im Kontext des BTHG relevante Schwerpunkte einer individuellen Teilhabeplanung und wenden diese in Fallbeispielen an
lernen anhand der ICF einen erweiterten Blick auf Wechselwirkungen und Förderfaktoren und reflektieren ihr eigenes professionelles Verständnis
haben Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Einblicke in andere Anwendungsbereiche
Nr. PT-23-038
Termin: Auf Anfrage für Teams und Gruppen
Dozenten/Innen: Daniel Hinz, Dipl. Sozialpädagoge, Case Manager (DGCC), Systemischer Berater
Teilnahmebeitrag: Auf Anfrage
Ort: Inhouse – bei Ihnen vor Ort oder ggfs. digital
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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