Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Eingliederungshilfe reformiert, gehen verschiedene Veränderungen einher.
So muss eine Einbeziehung der Menschen mit Unterstützungsbedarf entsprechend der Wende von der Institutions- zur Personenzentrierung in Organisationen zur Selbstverständlichkeit werden.
Durch das BTHG wird die ICF und damit das bio-psycho-soziale Modell zu einem wesentlichen Bestandteil der Teilhabeplanung. Personenzentrierte Teilhabe und damit Unterstützungsleistungen zu planen und zu implementieren, erfordert, alle Leistungsformen und Angebote mit Blick auf die Personenzentrierung auf den Prüfstand zu stellen. Das bedeutet eine Überarbeitung von vorhandenen Strukturen, Organisationsabläufen und Konzepten. Diese ist wesentlich, um die Vereinbarkeit aller Elemente der Organisationen und Einrichtungen mit dem BTHG und der Landesrahmenvereinbarung herzustellen.
Um das Innovations- und Veränderungspotenzial des BTHG zu erkennen, sind Führungskräfte und Mitarbeitende gefragt, eigenes Handeln zu reflektieren und zu überdenken. Gemeinsam die notwendigen Schritte zu erarbeiten ist entscheidend, denn die Mitarbeitenden sind der Schlüsselfaktor für die Umsetzung einer personenzentrierten Haltung und sozialraumbezogenen Arbeit.
Die Teilnehmenden
- kennen die Auswirkungen der personenzentrierten Arbeitsweise
- haben den Zusammenhang von Teilhabe und ICF erkannt
- haben sich mit der Bedeutung der Sozialraumarbeit auseinandergesetzt
- haben weitere Schritte für die Organisation erarbeitet
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