Zur Startseite - Home

Empowerment in der sozialen Arbeit


Empowerment bezeichnet ein Konzept psychosozialer Praxis, das die Fähigkeiten und Stärken der Klienten/-innen bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, diese Ressourcen der Klienten/-innen zu fördern, eine selbstbestimmte Alltagsgestaltung zu unterstützen, Selbstwert-Erfahrungen (wieder)herzustellen und soziale Vernetzungen anzuregen.

 

Nicht Sie als Helfende wissen den Weg; vielmehr müssen Sie es den Klienten/-innen ermöglichen, eigene Wege zu finden und Ressourcen (wieder) zu aktivieren. Die Ratsuchenden sind im Verständnis des Empowerment-Konzepts Experten/-innen ihrer selbst und nicht von vornherein bedürftig und hilflos. Diesen Ansatz konsequent zu verfolgen, erfordert von den Professionellen viel Mut und die Bereitschaft, eigene Denk- und Handlungsmuster im beruflichen Alltag zu verändern und vorhandene Strukturen infrage zu stellen.

 

Lerninhalte:

Auseinandersetzung mit dem Empowerment-Konzept, Überprüfung der Relevanz für die Praxis der sozialen Arbeit, Vorstellung und Diskussion der theoretischen Bausteine des Konzeptes

 

Die Teilnehmenden

kennen die unterschiedlichen Methoden:

  • Diagnostik und Beratung
  • Unterstützungsmanagement
  • Netzwerkarbeit
  • Biografiearbeit
Zur Anfrage
Kapitelbild

Nr. PT-23-029 

Zur Anfrage

Termin:
2 Tage
auf Anfrage für Gruppen und Teams

Dozenten/Innen:
Dorthe Leschnikowski
Theaterwissenschaftlerin
Trainerin und Beraterin „Praxisorientiertes Projektmanagement“, Systemischer Coach (CEE Coaching Experts Europe e.V.), Resilienz-Coach (Resilienzzentrum Osnabrück)

Teilnahmebeitrag:
auf Anfrage


Inhouse-Fortbildungen 

Nützliche Links
Kontakt

Geprüfte Qualität:
  Wir sind nach QM-System gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert

 

Informationen
Impressum
Datenschutz
Tipps zum Datenschutz
Barrierefreiheit

Service
Sitemap


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

Diese Webseite verwendet nur die technisch notwendigen Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen. Weitere Informationen.

OK

 

© 2023 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel