Neue Rahmenbedingungen bedürfen neuer Perspektiven auf Teilhabe. Mit den Veränderungen des Leistungssystems durch die Neuerungen des BTHG - und der damit einhergehenden Veränderung des Behinderungsbegriffs - verändern sich auch die Anforderungen an Fachkräfte und Organisationen. Relevant werden so in Organisationen sowohl die Selbstverständlichkeit der Einbeziehung der Menschen mit Assistenzbedarf entsprechend der Wende von der Institutions- zur Personenzentrierung als auch die geforderte Vernetzung und Sozialraumarbeit.
Die Workshop-Reihe wurde entwickelt, um Teilhabe NEU zu denken und die gesetzlichen Anforderungen mit der aktuellen Praxis der jeweiligen Organisation/des Dienstes abzugleichen.
Workshop 1: Teilhabe und Personenzentrierung:
Hier geht es zunächst um die individuell zu unterstützende Person; im Sozialraumkonzept auch Fallarbeit genannt. In diesem Workshop werden der veränderte Behinderungsbegriff, die Bedeutung der personenzentrierten Arbeit und das bio-psycho-soziale Modell erarbeitet. Es geht um „Bürger mit Unterstützungsbedarf“ bzw. um „Bürgerinnen mit Unterstützungsbedarf“. Dazu werden anhand von Praxisbeispielen gesetzlich veränderte Rahmenbedingungen deutlich gemacht.
Workshop 2: Soziale Netzwerke/Sozialraum
In diesem Workshop geht es um die Ebene der Vernetzung im Sozialraum und damit um eine systemische Betrachtungsweise des fachlichen Handelns.
Die relevanten Umweltfaktoren werden mithilfe der ICF identifiziert, Barrieren und Förderfaktoren werden unter sozialräumlichen Aspekten in den Blick genommen.
Workshop 3: Organisationen und Dienste in Zeiten des BTHG
Der Fokus liegt auf der Ebene der Organisation bzw. des jeweiligen Dienstes und den veränderten Rahmenbedingungen aufgrund des BTHG. Mit den Beteiligten wird erarbeitet, welche Konsequenzen sich aufgrund des personenzentrierten Ansatzes ergeben. Diskutiert wird beispielsweise, an welchen Stellen die Organisation/der Dienst ggf. Förderfaktor oder auch Barriere ist, wie sich die Erwartungen an die Rolle der Mitarbeitenden verändern und was das bezogen auf das Risikomanagement bedeutet.
Workshop 4: Konsequent weiterdenken
In diesem Workshop werden die Ergebnisse gebündelt.
Anhand einer Situationsanalyse werden grundlegende Vereinbarungen erarbeitet und auf dieser Grundlage ein konkreter Maßnahme-Plan entwickelt für die jeweilige Organisation/den jeweiligen Dienst.
Zusätzlicher Wahlworkshop: Vereinbarungsprüfung
Dieser Workshop bietet die Möglichkeit, die Vereinbarungen aus Workshop 4 zu evaluieren. Er entspricht einem Transfercoaching und soll die Einrichtungen bei der Umsetzung des BTHG begleiten.
Für Organisationen/Dienste, die auf Grundlage des SGBIX tätig sind und Teilhabeleistungen erbringen.
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