Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeitende, Betroffene, Angehörige und rechtliche Betreuer/-innen von Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung.
Eine akute Krise beinhaltet den Verlust des inneren Gleichgewichts, den Menschen verspüren, wenn sie mit Situationen oder Lebensumständen konfrontiert werden, die sie momentan nicht bewältigen können. Krisen werden als massive Bedrohung und Gefährdung wahrgenommen, bergen aber auch Chancen zur Weiterentwicklung.
Die Bielefelder Kooperationserklärung zur Verbesserung der Bearbeitung psychiatrischer Krisen will dazu beitragen, Menschen in Krisensituationen koordiniert und sicher zu unterstützen. Über 60 Einrichtungen und Akteure der Bielefelder Versorgung haben sich auf der Grundlage der Kooperationserklärung zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Der Gemeinsame Krisenplan, erstellt von den Mitarbeitenden und Betroffenen, ist ein wesentliches Arbeitsmittel zur Prävention und Bewältigung psychiatrischer Krisen im Sinne der Kooperationserklärung.
Wie diese in der Praxis, entsprechend der Vereinbarung, bearbeitet werden sollen, wird in diesem Seminar vorgestellt und vermittelt.
Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Wissensvermittlung, der Anwendung des Gemeinsamen Krisenplans, der Krisenbearbeitung auf der Grundlage der Kooperationserklärung und dem gemeinsamen trialogischen und trägerübergreifenden Austausch. Der Begriff „Trialog“ bezeichnet das gleichberechtigte Miteinander von Betroffenen, Angehörigen und Professionellen.
Lernergebnisse:
- Die Regelungen der Kooperationserklärung zur Bearbeitung von psychiatrischen Krisen sind bekannt.
- Die Akzeptanz und Sicherheit zum Einsatz des Gemeinsamen Krisenplans ist gefördert.
- Der Umgang mit Krisen ist durch gemeinsame Reflexion unterstützt.
- Die trialogische Grundhaltung beim Umgang mit Krisen ist vermittelt.
- Notwendige Kooperationen sind befördert.
- Eine qualifizierte Rückmeldung zur Weiterentwicklung der Kooperationserklärung ist erfolgt.
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