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Die seelsorgerliche sowie psychosoziale
Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen ist ein wesentliches Merkmal
sowohl ambulanter als auch stationärer Palliative Care Konzepte. Ebenso
charkteristisch sind die enge Verknüpfung verschiedener Berufsgruppen und
Dienste und die intensive Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfer/-innen.
Ziele der Weiterbildung:
-Sie entwickeln eine umfassende Sichtweise über Situationen
Sterbender und ihrer Angehörigen und entwerfen Ihr Seelsorge- und
Begleitungskonzept vor dem Hintergrund interdisziplinärer Kooperation.
-Sie können die körperlichen und seelischen Veränderungsprozesse
in der letzten Lebensphase erkennen und sie im Rahmen Ihres
Unterstützungsangebotes berücksichtigen.
-Sie entwickeln ein seelsorgerlich-begleitendes Angebot für
Angehörige und für Mitarbeiter/-innen der Einrichtungen und Dienste
-Sie lernen spezifisches Handlungswissen kennen und üben dieses
teilweise ein.
-Sie reflektieren für sich Möglichkeiten der Selbstsorge und
Selbstpflege, nehmen Ihre eigenen Grenzen und Entlastungs- und
Erholungsmöglichkeiten wahr.
Die Arbeitsweisen, Lernmethoden und Arbeitsformen orientieren sich
an den Prinzipien von Palliative Care, Erwachsenenbildung und systemischer
Seelensorge. Hierzu gehören Selbsterfahrung, Fallbesprechungen,
Wahrnehmungsübungen, Theorievermittlung durch Vortrag und und Diskussion und die
Entwicklung eigener Projekte.
Themenschwerpunkte:
1. Kurswoche: Grundlagen der Palliativmedizin und Hospizarbeit,
Merkmale von Palliative Care; Definition der eigenen Rolle im multidisziplinären
Team, Reflexion der eigenen Haltung und des Selbstbildes zu Sterben, Lebensende
und Tod; aktuelle ethische Fragestellung
2. Kurswoche: ausgewählte Krankheitsbilder als Anwendungsbereiche
von Palliative Care; medizinisch-pflegerische Aspekte z.B Schmerztherapie,
Sympthomlinderung, Wissen und umgehen mit der Finalphase, Versorgung
Verstorbener
3. Kurswoche: Umgang mit der Lebenswelt verwirrter und
demenzkranker Menschen, Lebensbilanzbegleitung, Trauerbegleitung
Die Teilnehmenden erhalten nach der Teilnahme an der gesamten
Weiterbildung ein entsprchendes Zertifikat. Die Weiterbildung ist anerkannt nch
§37b und §39a SGB V
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