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16.04.2024

Pulsschlag: Diakonie an der Schöpfung

Balkone und Terrassen naturnah gestalten
Katrin Wittek zeigt in diesem Online-Seminar wie auf ihrem Balkon eine naturnahe Gestaltung möglich ist. Eine Gestaltung, welche die Chance bietet, ein vielfältiges Leben zu entdecken und kennenzulernen.

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16.04.-07.11.2024

Systemisches Teilhabemanagement

Was bedeutet überhaupt "systemisch"? Und was hat das eigentlich mit Teilhabe zu tun? Hier erfahren Sie mehr zu der Weiterbildung:
Link zum Youtube-Video

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18.04.2024

Kompetenzorientierte Bewertungen in der Pflegeausbildung

Die Teilnehmenden setzen sich mit verschiedenen Möglichkeiten zur kompetenzorientierten Bewertung auseinander, um diese fair und gewinnbringend für die Lernenden zu gestalten,

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Aktuelle Themen

Bericht Mensch + Technik - Kooperation für gute Pflege?
28. Mai 2024

Mensch + Technik - Kooperation für gute Pflege?

Gewinnen Sie Impulse für Ihre Arbeit 
beim 7. Praxisanleitertag in Bielefeld-Bethel.

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Bericht Gewaltschutzkonzept
Angebote

Gewaltschutzkonzept

Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen müssen individuelle Gewaltschutz- und Interventionskonzepte entwickeln, um Gewalt zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

Zu den Angeboten
Bericht eEFB-Angebote

eEFB-Angebote "Rassismuskritik"

„Hunderttausende demonstrieren derzeit auf den Straßen, um angesichts von Rechtsextremismus und Rassismus nicht mehr zu schweigen."

Hierzu finden Sie Bildungsangebote der Ev. Erwachsenenbildung.
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Zum Blog

Entdecke das Thema Gewaltschutz




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Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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